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Verkaufs- und Lieferbedingungen
gültig ab 01.01.2004

 

1. Nachstehende Bedingungen gelten für unsere sämtlichen Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen, sofern sie nicht durch schriftliche Sonderabmachungen geändert wurden. Sie gelten als vom Besteller angenommen, falls er nicht innerhalb drei Tagen nach Erhalt des Angebotes, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung dagegen Einwendung erhebt. Eine solche Einwendung berechtigt zum Widerruf unseres Angebotes oder zur Stornierung des erteilten Auftrages.

2. Die Preise verstehen sich ab Lager Wiener Neustadt ohne Verpackung, exklusive Mehrwertsteuer. Verrechnet werden die jeweils am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise.

3. Zahlungsbedingung ist, wenn nicht anders vereinbart, 30 Tage netto oder 14 Tage mit 2% Skonto. Sondervereinbarungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Porto- und Verpackungsabzüge werden nicht anerkannt. Gerichtsstand ist der Ausstellungsort der Rechnung. Bei Fristüberschreitung werden Verzugszinsen, die sich nach den in Österreich üblichen Bankzinsen richten, in Anrechnung gebracht.

4. Das Datum des Rechnungsbetrages ist für den Zahlungstermin in allen Fällen und besonders auch dann maßgebend, wenn infolge Frachtsperre oder durch Umstände, an welchen der Lieferant keine Schuld trägt, die Ablieferung der bereits fertiggestellten Waren gehindert ist, ebenso auch dann, wenn der Käufer infolge Verzögerung während des Transportes oder aus sonstigen Gründen zur Zeit der Fälligkeit der Rechnung noch nicht im Besitz der Sendung sein sollte. Überschreitung des Zahlungstermines oder die erst nach Geschäftsschluß werdende Zahlungsunfähigkeit des Bestellers sowie Eintritt krisenhafter Verhältnisse im Bestimmungsland, entheben uns von der Lieferungsverpflichtung, vorbehaltlich der von uns zu stellenden Schadenersatzansprüche.

5. Lieferfristen sind stets annähernd und unverbindlich angegeben, sie werden tunlichst eingehalten unter der Voraussetzung, daß auch die Zahlungsbedingungen (einschließlich der Bezahlung der früheren Rechnungen) pünktlich eingehalten werden. Es steht uns die Lieferung von Teilsendungen frei. Fälle höherer Gewalt im eigenen Betrieb oder dem unserer wichtigsten Lieferanten entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Liefertermine.

6. Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers.

7. Reklamationen können nur innerhalb acht Tage nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.

8. Retourwaren werden nur nach vorher eingeholtem Einverständnis und nur franko Werk Wiener Neustadt in unversehrtem Zustand angenommen. In jedem Fall wird bei einer Retourlieferung eine Manipulationsgebühr in Höhe von 15% des Warenwertes in Rechnung gestellt. Sonderbestellungen sind generell vom Umtausch oder von einer Rücknahme ausgeschlossen.

9. Für Mängel unserer Erzeugnisse, die auf fehlerhafte Werkstoffe oder Fehler bei der Verarbeitung zurückzuführen sind, geben wir Gewährleistung für die Dauer eines Jahres. In diesen Fällen der Gewährleistung behalten wir uns vor, uns von den Ansprüchen des Käufers auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch zu befreien, daß wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauschen, oder in angemessener Frist die Verbesserung durchführen oder das Fehlende nachtragen.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer uns nicht unverzüglich von auftretenden Schäden verständigt, damit wir bei der erstmaligen Schadensbehebung anwesend sein können. Die Gewährleistung umfaßt jeweils nur die Verbesserung oder den Ersatz des fehlerhaften Produktes. Für Folgeschäden, insbesonders auch für Material- oder Arbeitskosten der Auswechslung des fehlerhaften Produktes leisten wir keinen Ersatz.

10. Falls ein Anspruch aufgrund des Produkthaftungsgesetzes betreffend ein von uns erzeugtes Produkt erhoben wird, verpflichtet sich unser Vertragspartner, uns davon unverzüglich telefonisch und schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit wir die Möglichkeit haben, bei der Begutachtung des Schadens bzw. Feststellung der Ursachen anwesend zu sein, da die Schadensursache bei der Erstaufgrabung bzw. bei der ersten Demontage wesentlich leichter, genauer und mit mehr Sicherheit als zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden kann, sowie dem Anspruchsteller unverzüglich unsere Anschrift bekanntzugeben, Verhandlungen über Ansprüche aus der Produkthaftung unserer Erzeugnisse sind ausschließlich von uns zu führen.

11. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Zahlbar und klagbar in Wiener Neustadt (Eigentumsvorbehalt).

12. Es gilt österreichisches materielles Recht. Unsere Forderungen sind zahlbar und klagbar in Wiener Neustadt.

 

 

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